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   VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589   

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VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589 (https://dejure.org/2018,10750)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2018 - 1 ZB 16.589 (https://dejure.org/2018,10750)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2018 - 1 ZB 16.589 (https://dejure.org/2018,10750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 30 Abs. 1; BauNVO § 6
    Quantitatives Mischungsverhältnis im Mischgebiet zwischen Wohnen und Gewerbe und Errichtung eines Wohnheims für Flüchtlinge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil über die Versagung einer Baugenehmigung für ein Flüchtlingswohnheim in einem Mischgebiet; Anforderungen an das Vorliegen eines bauplanungsrechtlich einheitlichen Mischgebiets

  • rewis.io

    Quantitatives Mischungsverhältnis im Mischgebiet zwischen Wohnen und Gewerbe und Errichtung eines Wohnheims für Flüchtlinge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil über die Versagung einer Baugenehmigung für ein Flüchtlingswohnheim in einem Mischgebiet; Anforderungen an das Vorliegen eines bauplanungsrechtlich einheitlichen Mischgebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
    Weiter kann auch berücksichtigt werden, dass einzelne Grundstücke für eine Nutzungsart nur eingeschränkt zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 14 CS 10.327 - juris Rn. 35).

    Mit der Zulassung des Vorhabens würde die erforderliche Durchmischung des Baugebiets erheblich gestört (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 14 CS 10.327 - juris Rn. 35).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
    Erforderlich ist stets eine Bewertung aller für eine quantitative Beurteilung in Frage kommenden tatsächlichen Umstände (vgl. BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309; B.v. 11.4.1996 - 4 B 51.96 - NVwZ-RR 1997, 463).

    Dies kann seinen Grund auch darin haben, dass in dem fraglichen Gebiet bereits früher - in planungsrechtlich zulässiger Weise - andere Vorhaben verwirklicht worden sind (vgl. BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309).

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 15 CS 15.1935

    Errichtung einer Asylbewerberunterkunft in faktischem Mischgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
    Die Tatsache, dass die Klägerin mit der beantragten Nutzung als Flüchtlingswohnheim keine Wohnnutzung (vgl. BVerwG, B.v. 4.6.1997 - 4 C 2.96 - NVwZ 1998, 173; VGH BW, B.v. 6.10.2015 - 3 S 1695/15 - NVwZ 2015, 1781; BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 15 CS 15.1935 - juris Rn. 18), sondern eine "neutrale" Nutzung verwirklichen will, führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • VGH Bayern, 06.02.2002 - 2 N 00.3406
    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
    Aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt sich nicht, dass das Mischgebiet unzulässig derart gegliedert werden sollte, dass in einem Teilbereich nur Wohnungen, in dem anderen nur Gewerbetriebe zulässig sein sollten (vgl. BayVGH, U.v. 3.8.2000 - 1 B 98.3122 - BayVBl 2001, 400; U.v. 6.2.2002 - 2 N 00.3406 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2015 - 3 S 1695/15

    Zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
    Die Tatsache, dass die Klägerin mit der beantragten Nutzung als Flüchtlingswohnheim keine Wohnnutzung (vgl. BVerwG, B.v. 4.6.1997 - 4 C 2.96 - NVwZ 1998, 173; VGH BW, B.v. 6.10.2015 - 3 S 1695/15 - NVwZ 2015, 1781; BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 15 CS 15.1935 - juris Rn. 18), sondern eine "neutrale" Nutzung verwirklichen will, führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
    Auch wenn sich die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden erklärt haben, war die Klägerin nicht daran gehindert, einen Beweisantrag zu stellen, über den das Verwaltungsgericht vor der Sachentscheidung hätte entscheiden müssen (vgl. BVerwG, B.v. 6.9.2011 - 9 B 48.11 u.a. - NVwZ 2012, 376).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 03.09.2001 - 1 N 98.48

    Bauleitplanung: Nichtigkeit einer auf einem unwirksamen Bebauungsplan fußenden

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
    Die Klägerin nimmt hier Bezug auf die Entscheidung des Senats vom 3. September 2001 (1 N 98.48 - juris), in der ausgeführt wird, dass die Festsetzungen eines Bebauungsplans funktionslos und damit unwirksam werden, wenn sich die Verhältnisse in dem Bereich, für den die Festsetzungen gelten, so entwickelt haben, dass eine Verwirklichung der Festsetzungen auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist, und diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf die Fortgeltung der Festsetzungen nicht mehr schutzwürdig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1997 - 7a D 104/95

    Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Festsetzung eines besonderen Wohngebiets,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589
    Die Beigeladene hat die Abgrenzung zwischen dem allgemeinen Wohngebiet und dem Mischgebiet deutlich erkennbar anhand der sog. Perlschnur (vgl. die Zeichenerklärung des Bebauungsplans) vorgenommen (vgl. OVG NW, U.v. 10.10.1997 -7a D 104/95.NE - juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122

    Mangelnde Wahrung der Zweckbestimmung eines Baugebiets durch Ausschluß von

  • BVerwG, 04.06.1997 - 4 C 2.96

    Bauplanungsrecht - Asylbewerberunterkünfte als Einrichtungen für soziale Zwecke

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VG Ansbach, 18.06.2021 - AN 17 S 21.00427

    Eilantrag einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Wohnanlage - Wirkung des

    Es ist stets eine Bewertung aller für eine quantitative Beurteilung in Frage kommenden tatsächlichen Umstände vorzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 34/86 - juris; BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 15 N 20.411 - juris, B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 8, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 6).

    Es kann auch berücksichtigt werden, inwieweit einzelne Grundstücke für eine Nutzungsart nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 6).

    Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (U.v. 3.2.2016 - M 9 K 15.2357, nachfolgend: BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589) wird unter Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, U.v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - juris Rn. 39 ff.) ausgeführt, dass die Funktionslosigkeit der Festsetzung als Mischgebiet bei einer Dominanz von mehr als 80% durch eine Hauptnutzungsart in Betracht kommt.

  • VG Ansbach, 27.03.2023 - AN 17 S 23.145

    Bebauungsplan, Baugenehmigung, Mischgebiet, Gemeinde, Vorhaben, Festsetzungen,

    Es ist stets eine Bewertung aller für eine quantitative Beurteilung in Frage kommenden tatsächlichen Umstände vorzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 34/86 - juris; BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 15 N 20.411 - juris, B.v. 30.4.2020 - 15 ZB 19.1349 - juris Rn. 8, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 6).

    Dabei muss auch berücksichtigt werden, inwieweit einzelne Grundstücke für eine Nutzungsart nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen (BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 6).

    Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (U.v. 3.2.2016 - M 9 K 15.2357 juris, nachfolgend: BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 juris) wird unter Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, U.v. 3.9.2001 - 1 N 98.48 - juris Rn. 39 ff.) ausgeführt, dass die Funktionslosigkeit der Festsetzung als Mischgebiet bei einer Dominanz von mehr als 80% durch eine Hauptnutzungsart in Betracht kommt.

  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 15 N 20.411

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan für Mischgebiet - Verschattung und Besonnung

    muss aber auch die Baugenehmigungsbehörde in einem Mischgebiet dafür Sorge tragen, dass das Gleichgewicht zwischen Wohnen und gewerblicher Nutzung eingehalten wird (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 15 ZB 19.1349

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus im

    Erforderlich ist stets eine Bewertung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20

    Bestimmung der Eigenart und der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets;

    Um ein solches "Umkippen" des Gebietes zu verhindern und seine Eigenart zu wahren, ist es im Grundsatz erforderlich, dass keine der beiden Hauptnutzungsarten nicht nach Anzahl und/oder Umfang beherrschend und in diesem Sinne "übergewichtig" in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, juris Rn. 18f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.03.2018 - 1 ZB 16.589 -, juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 3 K 20.01052

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Betrieb eines Biergartens

    Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit der Klägerin geht die Kammer davon aus, dass sich das klägerische Grundstück im Bereich eines faktischen Mischgebiets nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO befindet und schließt sich diesbezüglich dem Gutachten an, da das Gebiet vorliegend durch die Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht störendem Gewerbe geprägt ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 16.03.2020 - M 8 K 18.1502

    Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus - keine Befreiung von Festsetzung über

    Zudem kommt es insoweit nicht auf die Verhältnisse auf einzelnen Grundstücken an (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - juris Rn. 35; B.v. 17.2.1997 - 4 B 16.97 - juris Rn. 4; B.v. 6.6.1997 - 4 NB 6/97 - juris Rn. 10; B.v. 9.10.2003 - 4 B 85/03 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 5.).
  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 3 K 20.01053

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Betrieb eines Biergartens

    Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit der Klägerin geht die Kammer davon aus, dass sich das klägerische Grundstück im Bereich eines faktischen Mischgebiets nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO befindet und schließt sich diesbezüglich dem Gutachten an, da das Gebiet vorliegend durch die Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht störendem Gewerbe geprägt ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.243

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Spielothek

    Weiter kann auch berücksichtigt werden, dass einzelne Grundstücke für eine Nutzungsart nur eingeschränkt zur Verfügung stehen (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 12.06.2023 - M 8 K 21.2496

    (Kein) Anspruch auf Befreiung von übergeleiteter Baulinie, § 23 Abs. 5 BauNVO

    Es kommt insoweit nicht auf die Verhältnisse auf einzelnen Grundstücken an (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - juris Rn. 35; B.v. 17.2.1997 - 4 B 16.97 - juris Rn. 4; B.v. 6.6.1997 - 4 NB 6/97 - juris Rn. 10; B.v. 9.10.2003 - 4 B 85/03 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 26.3.2018 - 1 ZB 16.589 - juris Rn. 5.).
  • VG München, 16.01.2023 - M 8 K 19.6194

    Einfacher Bebauungsplan, Wirksamkeit eines übergeleiteten Baulinienplans,

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